Antragstellung

Förderfokus

Die Rolf & Hella Becker Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Nach dem Willen der Stifterwerden ausschließlich satzungsgemäße Ziele gefördert bzw. unterstützt.

Infos zur Antragstellung

Anträge sind schriftlich und formlos – auch mittels Email – an die Geschäftsstelle zu richten.

Folgende Mindestangaben sollte der Spendenantrag jedoch enthalten: Antragsteller (Vorstellung des Vereins/ der Institution/der Person, Adresse, Telefon, Internet), Beschreibung des Projektes, Kosten der Gesamtmaßnahme und geplante Finanzierung, wurden weitere Spendenanträge gestellt und falls ja: wo; Bankverbindung und Ansprechpartner. Soweit ein Freistellungsbescheid der Finanzverwaltung (bei Vereinen) vorliegt, sollte dieser beigefügt werden.

Die Stiftung legt Wert auf eine gezielte Projektförderung innerhalb der Region des ehemaligen Regierungsbezirks Trier. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Vorstand (in der Regel 1 bis 2 mal jährlich).

Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen von Veröffentlichungen über Fördermaßnahmen zu berichten.

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