Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke für das Jahr 2023
Februar 2024
1. Allgemeine Lage
1.1 Stiftungszweck und Stiftungssatzung
Die „Rolf und Hella Becker Stiftung“ wurde am 22. Januar 2016 durch die Präsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier anerkannt.
Die Anerkennung erfolgte aufgrund des § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und § 6 des Landesstiftungsgesetzes Rheinland-Pfalz(LStiftG) vom 19. Juli 2004 unter der Nummer 15678 – 1408/23.
Es handelt sich um eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Rechtsverhältnisse der Stiftung sind in der Stiftungssatzung vom 22. Januar 2016 geregelt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der internationalen Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Unterstützung hilfsbedürftiger und kranker Kinder und Jugendliche unter anderem im Bereich der Bildung sowie Unterstützung hilfsbedürftiger alter Menschen.
Die Zwecke der Stiftung werden insbesondere dadurch verwirklicht, indem eigene Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt werden und Vorhaben freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie solchen der Bildung und Erziehung gefördert werden, wenn diese zum Ziel haben, die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen solcher Vorhaben zu der Mitgestaltung ihres eigenen Lebensumfeldes in einer verantwortungsbewussten, demokratischen Gesellschaft zu befähigen.
Weiter sollen außergewöhnliche und neue Vorhaben von Trägern der Kinder und Jugendarbeit unterstützt werden, wenn diese Vorhaben zum Zweck des interkulturellen Lernens, der Förderung des Selbsthilfegedankens oder der internationalen Begegnung dienen.
Der Zweck der Stiftung wird des Weiteren durch die Förderung caritative Einrichtungen erfüllt, insbesondere solchen, die dem Wohl von Kindern und Jugendlichen oder der Unterstützung hilfebedürftige alter Menschen dienen, die deren medizinische Versorgung sicherstellen oder zur Verbesserung ihrer Lebenssituation beitragen.
Die Zwecke der Stiftung können auch durch die Gewährung von Leistungen oder Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Abgabenordnung, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern oder verfolgen erzielt werden.
1.2 Geförderte Projekte im Berichtszeitraum
Im laufenden Jahr 2023 wurde die Qualifizierung im Weiterbildungsmaster fortgeführt. Der zweite Förderzyklus endet in 2024.
In Vorbereitung ist eine erneute Ausschreibung zu zwei weiteren Stipendien für KuBiS. Hier wurde mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier eine entsprechende Ausschreibung vorbereitet. Mit diesem veränderten Verfahren zur Gewinnung von Stipendiaten/Innen ist die Hoffnung verbunden, dass die Weiterbildungsmaßnahme nicht nur von Seiten der Schulen sondern auch von der Schulaufsicht unterstützt wird. Bedingt durch die überregionalen, wechselnden Studienorte zu den einzelnen Qualifizierungsmodulen von KuBiS sind notwendige Freistellungen von der Unterrichtsverpflichtung erforderlich.
Auch wird durch die schulfachliche Auswahl, ergänzend durch das Auswahlverfahren an der Philipps-Universität Marburg sichergestellt, dass die in Frage kommenden Lehrkräfte über die für die Aufnahme des Weiterbildungsmasters entsprechende Eignung verfügen und der entsprechende schulische Einsatz gegeben ist.
Die Zielsetzung der Stiftung zielt im Weiteren darauf ab, neben weiteren Stipendien in der Region Trier ein Netzwerk von qualifizierten Personen zu implementieren, die sich im Feld der kulturellen Bildung engagieren.
Was die Internetpräsenz der Stiftung betrifft, so wurde im Verlauf des Berichtsjahres ein „Blog“ eingerichtet, in dem die derzeitige Stipendiatin über den Verlauf des Weiterbildungsmasters kontinuierlich berichtet.
Die Stiftung hat ferner für die konkrete Umsetzung kultureller Bildungsinhalte i. W. das Projekt „ Bau von Cayons“ finanziell unterstützt. Mit dem Perkussionsinstrument aus dem Bereich der Schlag und Effektinstrumente, das zu den ältesten Formen des Musizierens mit Schülerinnen und Schülern gehört, ging nicht nur ein gemeinsamer Prozess der Erstellung von Musikinstrumenten vonstatten sondern der Bau der Instrumente förderte gruppendynamisch das Zusammengehörigkeitsgefühl der Lernenden in einer zweijährigen Berufsfachschule.
Der mit diesem Tun einhergehende identitätsstärkende, pädagogische Prozess, ist insbesondere für diese Jugendlichen, die sich in der Regel im Entwicklungsstadium der Adoleszenz befinden, ein wesentlicher Aspekt schulischen Lernens, der dem Ziel der Stiftung entspricht.
In gleiche Richtung zielt die Unterstützung des Schullabors an der Barbara-Grundschule. Auch hier wurde durch eine finanzielle Zuwendung die Arbeit der ehemaligen Stipendiatin unterstützt, um die Fortführung des Projektes „Schullabor“ zu gewährleisten.
Auch hat die Stiftung sich finanziell an dem erstmals in Rheinland-Pfalz länderübergreifend stattgefundenen Schultheater-Festival engagiert. Durch die Zuwendung der Stiftung konnte der von den Planer/Innen vorgelegte Konzeptentwurf realisiert werden.
Im Rahmen der generationsübergreifenden Ausrichtung der Stiftung, die Impulse im Bereich der Kultur im weiteren Sinne setzen will, wurde in 2023 das Demenzzentrum in Trier erneut mit einer Geldspende bedacht.
Die Spende zielte darauf ab, das Sozialverhalten der durch Demenz beeinträchtigten Menschen zu fördern und damit zu verbessern. Eine Zielsetzung unter anderen ist es, der Vereinsamung der Betroffenen und auch deren Angehörigen vorzubeugen.
Auch wird mit den Geldzuwendungen das Ziel verfolgt, Menschen mit kognitiven Einschränkungen im Alter von 50-70 Jahren, die nach SGB ein Anrecht auf Unterstützung im Alltag besitzen und darüber hinaus körperlich noch fit sind durch Aktivitäten (kleine Wanderungen, andere körperliche und gesellschaftliche Aktivitäten) zu motivieren, ihren Alltag zu meistern.
Hierzu trifft sich wöchentlich eine Gruppe, begleitet durch eine Fachkraft, um außerhalb der Räumlichkeiten des Demenzzentrums unterschiedliche Tagesaktivitäten anzubieten. Dies können zweistündige Wanderungen, der Tagesbesuch eine Einrichtung für therapeutisches Reiten, die Nutzung der Werkstätten der Lebenshilfe zur gestalterischen Arbeit oder auch die Erarbeitung eines Theaterstücks, das öffentlich aufgeführt werden soll, sein.
Die Projektförderung der Stiftung ist auf die Jahre 2024/25 ausgelegt.
1.3 Perspektivisch in den Folgejahren
Die bisherige Förderpraxis, deren Grundlage ein Vertrag mit der Phillips Universität Marburg ist, wird auch in 2024/25 fortgeführt. Gleiches betrifft die Zusammenarbeit mit dem DZ.
Die Stiftung ist weiterhin offen für Förderbedarfe, die mit dem Stiftungszweck im Zusammenhang stehen.